Mag sein und mag nicht sein. Wie sollte ich es ausschließen können. Es gibt solche Fälle, und es sind die deutlich wenigeren Fälle. Zumeist wird die „erzwungene Wiederholung“ bestanden. Wer möchte schon gerne als Prüfer sich dem naheliegenden Verdacht ausgesetzt sehen, „nachgetreten“ haben zu wollen. Die Prüfungseinrichtung zudem wird nach schmerzhafter rechtlicher Auseinandersetzung üblicherweise eine weitere mögliche Auseinandersetzung als denkbare Folge eines weiteren Nichtbestehens vermeiden wollen. Schließlich, aus Sicht des Prüflings: Wenn eine Wahl zu treffen ist zwischen „tot bleiben“ oder „Reanimation mit nachfolgendem Mortalitätsrisiko“, wird vernünftigerweise die Reanimation das Gebot der Stunde sein.