Mandatsanfragen
Ich erhalte die meisten Mandate über Empfehlungen: von früheren Mandanten, von Kollegen, von Behördenmitarbeitern, von Richtern. Wenn Sie sich auf Empfehlung melden, sollten Sie dieses (sowie nach Möglichkeit die Quelle der Empfehlung) nicht verschweigen.
Annahme von Mandaten
Eine reizvolle Mandatsanfrage ist eine solche, die mich erkennen lässt, dass es auf mich als Anwalt und als Mensch ankommt. Ich werde Ihr Mandat wahrscheinlich annehmen, wenn es sich um einen spannenden Fall mit grundsätzlicher Bedeutung handelt, der in mein Portfolio passt. Wenn die Sache kompliziert ist, wenn andere den Fall für aussichtslos halten, wenn mein Trickreichtum gefordert ist, fühle ich mich angesprochen. Wenn am Anfang ein sympathischer Kontakt steht, erleichtert dies den Einstieg.
Ablehnung von Mandaten
Jegliches neue Mandat lehne ich ab, wenn ich mich in einer akuten Überlastungssituation befinde.
Auch aus anderen Gründen kann es dazu kommen, dass ich ein Mandat nicht annehme.
Für wen?
Ich möchte keine Mandate von Leuten annehmen, die Anwälte für käuflich erworbene Befehlsempfänger halten und mit erkennbarer Selbstverständlichkeit davon ausgehen, dass ich ihren Auftrag annehmen muss und werde. Auf solcher Basis wird das nichts werden. Insgesamt schätze ich Aufmerksamkeit und Freundlichkeit im Umgang.
Für was?
Ungeeignet finde ich mich als „Mietmaul“ (was ein in Anwaltskreisen gängiger Begriff für eine Dienstleistungsmethode ist, deren Spezifität sich unmittelbar aus diesem hübschen Kompositum ableiten lässt). Es gibt Anwälte, die so etwas gut können und gerne machen. Wir wollen nicht verschweigen, dass derartige gedungene Auftritte durchaus effektvoll sein können. Nicht mit mir, bitte.
Ich empfinde keine besondere Liebe für Teilaufträge: „Nur mal einen Brief schreiben“; „erstmal nur die Widerspruchsbegründung“; „zunächst Akteneinsicht, und dann gucken wir“. Ich werde im Idealfall nicht mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt, sondern um ein Problem zu lösen. Ich starte nicht gerne als Tiger, wenn zu befürchten steht, dass ich als Bettvorleger landen werde. Sie können einen laufenden Auftrag jederzeit stoppen. Wenn der Auftrag schon initial auf schrittweise Beschränkung angelegt sein soll, werde ich ihn vermutlich nicht annehmen.
„Schädige eine andere Person“ ist bei mir deplatziert. Keine Dienstaufsichtsbeschwerde nimmt an meinem Schreibtisch ihren Ausgang. Ich erkenne keinen nützlichen Wert im Nachtreten, in der Bedienung von Vergeltungsbedürfnissen, so nachvollziehbar sie scheinen mögen. Ich habe keine Bedenken, einen Behördenmitarbeiter zu verärgern, indem ich eine („seine“) Behördenentscheidung in grausamer Gründlichkeit dekonstruiere, demoliere, devastiere. Solche Verärgerung ist akzeptabler Kollateralschaden auf dem Weg zum Ziel. Als Selbstzweck finde ich Personenschädigung nicht geschmackvoll. Das gilt auch bei missionarischer Ummantelung: „Ich möchte andere Menschen vor dieser Person schützen.“ Ich bin spezialisiert auf die Lösung akuter und individueller Probleme und finde mich weder beruflich zuständig noch kompetent für Weltverbesserung.
Ich nehme ein Mandat nicht an, mag es auch in mein Portfolio passen, wenn ich den angestrebten Erfolg für nicht erreichbar halte. Das betrifft bspw. den Fall, dass ein Prüfungskandidat streng darauf fokussiert ist, alleine mit dem Hebel des Rechtsschutzes aus seiner nicht bestandenen Prüfung eine bestandene Prüfung zu machen. In seltenen Glücksfällen kann so etwas im Ergebnis eines Rechtsschutzverfahrens stehen. Der Regelfall (wenn das Mandat Erfolg hat) ist, dass wegen eines Formfehlers die Prüfungsentscheidung aufgehoben wird und die Prüfung zu wiederholen ist. Wenn das letztliche Ziel die bestandene Prüfung ist und Sie die Wiederholung der Prüfung kategorisch ausschließen, sollten Sie bitte wen anders beauftragen.
Ich meide Aufträge ohne klare Konturierung. Ich möchte schon am Anfang des Mandats den möglichen Verlauf, das zufriedenstellende Ende und meinen wirksamen Beitrag hierzu erkennen können. Das betrifft zum Beispiel die oft traurig machenden Fälle von Schulmobbing. Wir bewegen uns hier regelmäßig in Konstellationen, die sich einer juristischen Auflösung entziehen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Rücksichtnahme, auf Freundlichkeit, Verständnis und Wohlwollen, auf Beachtung sozialer Normen. Ähnliches gilt für Konstellationen innerdienstlicher Störungen an Schulen und Hochschulen.
Welches Rechtsgebiet?
Das Rechtsgebiet muss zu mir passen. Ich werde erstaunlich häufig angefragt für Beamtenrecht. Es gibt offenbar nicht viele versierte Kollegen in diesem Bereich. Das Rechtsgebiet kombiniert zwei Anforderungen an den Anwalt, die man schon je für sich selten erfüllt sieht: tatsächliche Leidensbereitschaft und finanzielle Bescheidenheit. Ich kann und will keine beamtenrechtliche Auffangstation sein. Beamtenrecht spielt in meiner Berufstätigkeit eine Rolle, und zwar als Annex zum Prüfungsrecht, manchmal auch zum Hochschul-, selten zum Schulrecht. Ich kenne die Materie, und außerhalb meines Kernbereichs meide ich sie gerne. Ähnliches gilt für Arbeitsrecht. Insbesondere gehört das Thema „Befristung von Arbeitsverträgen von Hochschulmitarbeitern“ nicht zu meinem Portfolio.
Ich habe lange Zeit viel Umsatz erwirtschaftet mit Studienplatzklagen, also Kapazitätsverfahren gegen Hochschulen in Numerus-clausus-Fächern, insbesondere Medizin. Es liegt Jahre zurück, dass ich zuletzt solche Verfahren geführt habe. Ich habe über die Zeit das Interesse an – letztlich die Identifikation mit – dem Thema verloren. Ich verweise derartige Anfragen gerne an Frau Dr. Mascha Franzen in Köln, bei der ich diese Sachen gut aufgehoben finde.
Ich bin Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Deshalb erreichen mich manchmal Mandatsanfragen zu verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel Beschlagnahmen, Gaststätten- oder Gewerbeerlaubnisse, Gebührenbescheide. Üblicherweise werde ich Mandate nicht annehmen, die nicht im Bereich meiner bildungsrechtlichen Spezialisierung liegen. Bitte verschonen Sie mich mit Anfragen zu GEZ-Gebührenforderungen. Auch ich zahle dieses Geld nicht gerne. Auch ich hege Zweifel an der Solidität der ganzen Konstruktion. Ich mäandere zwischen Amüsiertheit, Gleichgültigkeit, Fatalismus und Verärgerung. Es haben aber nun einmal alle möglichen Gerichte alle vorgebrachten Bedenken verworfen. Bei diesem Thema geht es um nicht weniger als Systemerhalt durch das System. Das Imperium hat gesprochen. Weder bin ich Don Quixote, noch arbeite ich für ihn.
Wohin dann?
Bitte fragen Sie mich nicht nach einer Empfehlung für einen Kollegen, wenn ich ein Mandat nicht annehmen kann. Empfehlungen führen immer wieder zu Enttäuschungen. Das fällt dann demjenigen auf die Füße, der die Empfehlung ausgesprochen hat. Die Zeiten scheinen auch vorbei, in denen es ein Überangebot an ordentlicher anwaltlicher Dienstleistung gab. An allen Enden wird berichtet von Überlastung und von kapazitär begründeter Ablehnung von Mandaten. Das macht es nicht einfacher, professionelle Hilfe zu erhalten. Ich kann, will und werde diese Schwierigkeit nicht zu meiner Schwierigkeit machen.
Es gibt einige wenige Kollegen im Bereich des Bildungsrechts, von denen ich weiß, dass sie in ihrer Materie zuhause sind. Diese Kollegen erwähne ich gerne an dieser Stelle: Für schulische Kapazitätsverfahren (Schulplatzklagen) empfehle ich meine Freundin und Kollegin und frühere Mitarbeiterin Lea Comans in Berlin. Für hochschulische Kapazitätsverfahren (Studienplatzklagen) empfehle ich meine Freundin und Kollegin und frühere Sozia Dr. Mascha Franzen in Köln. Bildungseinrichtungen (insbesondere Hochschulen, insbesondere private Hochschulen) mögen sich vertrauensvoll an meinen Freund und Kollegen und früheren Sozius Dr. Philipp Verenkotte in Siegburg wenden. Mit ihm bin ich in einer Bürogemeinschaft (somit auch durch regelmäßige Flurgespräche) verbunden. Ich halte Philipp Verenkotte in unserem Bereich neben mir für den kompetentesten Allrounder in Deutschland. Kapazitätsverfahren gegen Kindertageseinrichtungen werden von meinem früheren Mitarbeiter Dr. Felix Winkler in Köln fachkundig bearbeitet.