Honorar

Wie wichtig ist Geld?

Ich arbeite für Geld. Ich arbeite nicht, weil ich der unbedingten Auffassung bin, immer noch mehr und mehr Geld zu benötigen. Ich mache meine Arbeit gerne. Ich mag komplexe Herausforderungen. Ich helfe gerne Menschen und dies besonders gerne, wenn ich das Gefühl habe, dass Hilfe, wenn sie wirksam sein soll, besser von mir kommen sollte. Ich finde Geld nicht unwichtig, und ich finde es nicht überwältigend wichtig. Erfolg bereitet mir nachhaltigere Freude als Geld.

Warum ist Geld wichtig?

Es geht um (1) Selbstschutz und (2) Adäquanz: (1) Aus zuviel Arbeit erwächst Druck. Solcher kann schädliche Auswirkungen auf die Qualität meiner Arbeit haben. Das Geld ist ein Schutzwall, damit ich nicht zu viele Anfragen für Aufträge erhalte, über deren Annahme oder Ablehnung ich dann im Einzelfall mühevoll befinden muss. (2) (a) Ich finde meine Arbeit wertvoll. Ich glaube, dass ich eine Sache dort zum Erfolg führen kann, wo andere scheitern und gescheitert sind und scheitern werden. Wer mag schon eine Leistung unter Wert erbringen. (b) Ich finde meine Zeit wertvoll. Eines Tages werde ich sterben, und ich werde glücklich sein, bis dahin viel von meiner geschätzten und beschränkten Lebenszeit mit den Menschen verbracht zu haben, die ich liebe. Ein Auftrag, den ich nicht erhalte, ein Mandat, das ich nicht annehme, ist ein Gewinn an solcher Zeit. (c) Das Geld, schließlich, steht für die Wertigkeit des Anliegens, dessen anzunehmen ich mich anschicke. Wenn die Sache das Geld nicht wert ist, soll sie auch meinen Einsatz nicht wert sein.

Pauschalhonorar

Ich biete heute, nachdem ich über die Jahre unterschiedliche Gestaltungen in unterschiedlicher Komplexität erprobt habe, außerhalb von Erstberatungen nur mehr eine einzige Honorargestaltung an. Wenn ich ein Mandat annehme, geschieht dies auf Basis eines Pauschalhonorars von 10.000 EUR netto (das sind einschließlich Umsatzsteuer 11.900 EUR brutto). Damit theoretisch abgegolten sind fünfzehn Zeitstunden. Wenn ausnahmsweise der zeitliche Aufwand höher ist und die fünfzehn Stunden erschöpft sein sollten, greift ab dann ein Stundensatz von 650 EUR netto. Fünfzehn Stunden sind viel. Ich gehe mit diesen Stunden gewissenhaft um. Lieber schreibe ich eine Stunde zu wenig auf als eine zu viel. Selten wird in einem Mandat dieser zeitliche Rahmen überschritten. Ich benötige, wegen meiner besonderen Erfahrung, meistens keine ausgeprägte Rüstzeit. Sie kaufen keine fünfzehn Stunden. Sie kaufen Tausende Stunden, die ich über Fragen gebrütet habe, die auch Ihren Fall betreffen.

Das Pauschalhonorar kümmert sich diesseits der fünfzehn Stunden nicht um den Aufwand. Wenn die Sache mit einem Brief erledigt ist und der Aufwand nur zwei Stunden betragen hat (theoretischer Fall; praktisch wenig wahrscheinlich), bleibt es bei dem pauschalen Betrag. Ich werde nicht bezahlt, um möglichst viele Stunden einzusetzen, sondern um ein Ergebnis zu erreichen. Die Arbeit ist nicht weniger wert, wenn sie den Erfolg schnell herbeigeführt hat.

Was ich hier zur Honorarhöhe ausführe, ist nicht gedacht als Verhandlungsbasis. Ich verhandle nicht über mein Honorar. Hartnäckiges Insistieren auf abweichende Gestaltung kann dazu führen, dass ich die Annahme des Mandats ohne Weiteres ablehne.

Honorarvereinbarung

Wenn Sie mich beauftragen möchten, schicke ich Ihnen einen kleinen Text mit den Honorarkonditionen. Der Text wird lauten:

„Als Vergütungsvereinbarung zwischen Ihnen als Auftraggeber und meinem Büro als Auftragnehmerin schlage ich vor:

1. Zur Abgeltung der anwaltlichen Tätigkeit zahlen Sie ein Pauschalhonorar von 10.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Sollten die gesetzlichen Gebühren das Pauschalhonorar übersteigen, sind die gesetzlichen Gebühren geschuldet.

2. Pauschal abgegolten sind mit dem Pauschalhonorar fünfzehn Zeitstunden. Sollte der zeitliche Aufwand diese fünfzehn Stunden überschreiten, gilt ab der sechzehnten Stunde ein Honorar von 650 EUR pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart. Die Abrechnung erfolgt minutengenau.

3. Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert und nach ihrem tatsächlichen Anfall abgerechnet. Reisezeit ist Arbeitszeit.

4. Ihnen ist bekannt, dass die vereinbarte Vergütung möglicherweise über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, welche nach § 2 Abs. 1 RVG aus dem Streitwert berechnet werden. Eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütung wird in der Regel weder von einer Rechtsschutzversicherung noch vom Gegner noch von einem anderen Kostenträger oder von der Staatskasse erstattet.

5. Meinem Büro ist gestattet, einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Rechnungsbeträge werden sieben Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

Ich bitte um freundliche kurze Bestätigung. Ich melde mich dann alsbald bei Ihnen.“

Nach Erhalt dieser Bestätigung widme ich mich den Details.

Kontakt

Bitte beachten Sie vor Ihrer Kontaktaufnahme:

  • Sie haben bereits in den FAQ geschaut, und Sie finden Ihr Anliegen nicht befriedigend beantwortet.
  • Sie haben die Ausführungen auf dieser Homepage zum Honorar zur Kenntnis genommen.

  • Ihnen ist bewusst, dass die Übermittlung des Kontaktformulars mit einer Anfrage zur rechtlichen Einschätzung Ihres Anliegens eine kostenpflichtige Erstberatung auszulösen vermag.