Was ich für Sie tun werde

Das werde ich für Sie tun

  • Ich werde ehrlich zu Ihnen sein und ehrlich mit Ihnen umgehen. Ehrlichkeit ist eine meiner Spezialitäten. Ich höre Ihnen zu. Gemeinsam mit Ihnen erfasse, sortiere und bewerte ich die Situation. Ich sage Ihnen, was ich für möglich und vernünftig halte, und ich sage Ihnen, was Sie nicht erwarten können oder sollten. Klarheit ist eine meiner Spezialitäten. Ich werde Sie nicht anders beraten, als ich meinen besten Freund beraten würde. Ich lasse Ihre Gefühle zu und nehme sie ernst. Umso nüchterner werde ich Ihnen spiegeln, was davon unser Mandat berührt und was außen vor bleiben wird. Wir arbeiten nicht eine Vergangenheit auf. Wir verfolgen ein gegenwärtiges Ziel.

  • Ich werde niemals ein sinnloses oder aussichtsloses Mandat annehmen, um damit Geld (oder akademische Meriten oder sonstwas) zu verdienen. Ich werde nicht versuchen, Sie zu überreden, mir einen Auftrag zu erteilen. Ich werde nicht Chancen übertrieben darstellen oder ohne Not Ängste auslösen oder bestärken oder Risiken aufzeigen, die ich fernliegend finde. Eher werde ich mich zurückhaltend geben, um die Ernsthaftigkeit Ihrer Mission zu prüfen. Ich werde immer meine Interessen unter Ihre Interessen stellen. Wenn ich zu Ihrem vernünftigen Ziel einen einfachen Weg mit wenig Aufwand und Kosten erkenne, werde ich Ihnen diesen Weg weisen. Ich werde nicht versuchen, Sie auf einen unangemessen aufwändigen und unnötig teuren Weg zu führen. Sollten Sie sich bereits auf einem solchen befinden, hole ich Sie zurück.

  • Ich schenke Ihnen meinen wertvollen fachlichen Besitz. Möglicherweise (häufig) habe ich überraschende (mitunter kreative) Ideen, die ich Ihnen schenken kann und werde. Das betrifft neben dem „Was“ nicht weniger das „Wie“: Vielleicht haben Sie eine fixe Vorstellung, wo der Hebel in Ihrer Sache anzusetzen sein sollte. Vielleicht ist die bisherige Diskussion mit der Behörde auf eine einzelne, bestimmte Rechtsfrage verengt. Nicht selten sehe ich andere oder weitere Hebel, an die bisher niemand gedacht hat und an die vielleicht sonst niemand denken würde und die gleichermaßen oder mit besserer Erfolgswahrscheinlichkeit zum wirksamen Einsatz gebracht werden können.

  • Wenn ich Ihr Mandat angenommen habe, habe ich Ihr Anliegen zu meinem Anliegen gemacht.

Kontakt

Bitte beachten Sie vor Ihrer Kontaktaufnahme:

  • Sie haben bereits in den FAQ geschaut, und Sie finden Ihr Anliegen nicht befriedigend beantwortet.
  • Sie haben die Ausführungen auf dieser Homepage zum Honorar zur Kenntnis genommen.

  • Ihnen ist bewusst, dass die Übermittlung des Kontaktformulars mit einer Anfrage zur rechtlichen Einschätzung Ihres Anliegens eine kostenpflichtige Erstberatung auszulösen vermag.