Weitere Kosten

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt. Sie sind im Verwaltungsrecht nicht besonders hoch. In den meisten Fällen wird der sogenannte „Auffangstreitwert“ angesetzt. Er liegt bei 5.000 EUR. Die Gerichtskosten für eine Klage betragen dann 483 EUR. Im Eilverfahren (in meinem Bereich eher die Regel als die Ausnahme) wird der Auffangstreitwert häufig auf 2.500 EUR halbiert. Auf dieser Basis betragen die Gerichtskosten für ein Eilverfahren 178,50 EUR.

Reisekosten

Aufwendungen für An- und Abreisen (namentlich: zu einem Gerichtstermin) stelle ich gesondert in Rechnung. (Reisezeiten sind im Übrigen Arbeitszeiten und werden als solche in Ihrem Stundenkonto erfasst.) Ich fahre üblicherweise mit der Deutschen Bahn, und ich übernachte üblicherweise im ersten Haus am Platz. Ich stelle solche Aufwendungen nach ihrem tatsächlichen Anfall in Rechnung und verzichte auf fiktive Maximalsätze. Zu Reisen kommt es in meinen Mandaten selten. Seltener noch kommt es zu auswärtigen Übernachtungen. Vieles spielt sich im schriftlichen Eilverfahren ab. Manches wird auch schon im behördlichen Verfahren gelöst. Wenn mündliche Verhandlungen an weit entfernten Gerichten anberaumt werden, werde ich üblicherweise beantragen, im Wege der Bild- und Tonübertragung von meinem Büro in Siegburg aus teilnehmen zu dürfen.

Kontakt

Bitte beachten Sie vor Ihrer Kontaktaufnahme:

  • Sie haben bereits in den FAQ geschaut, und Sie finden Ihr Anliegen nicht befriedigend beantwortet.
  • Sie haben die Ausführungen auf dieser Homepage zum Honorar zur Kenntnis genommen.

  • Ihnen ist bewusst, dass die Übermittlung des Kontaktformulars mit einer Anfrage zur rechtlichen Einschätzung Ihres Anliegens eine kostenpflichtige Erstberatung auszulösen vermag.