Erfolg
Was ist Erfolg?
Wann ist ein Mandat erfolgreich? Diese wichtige Frage ist elementarer Bestandteil eines vernünftigen Mandatsgesprächs. Viel zu häufig wird sie ausgelassen. Der Mandant hat in der Regel eine ungefähre, nicht selten auch eine ganz bestimmte Idee, was erreicht werden soll. Ein guter Anwalt macht sich gleich an die Arbeit, diesen Wunsch umzusetzen. Ein besserer Anwalt hinterfragt zunächst, ob der in Rede stehende Auftrag dem wirklichen Anliegen des Mandanten entspricht. Was der Mandant will, ist häufig das Produkt seiner unausgesprochenen Vorstellung von dem, was er für machbar oder für nicht machbar hält. Diese Vorstellung ist regelmäßig geprägt von zuvor gesammelten Informationen, von unterschwellig mitschwingenden Präliminarien. Das Internet bietet zu jeder Frage eine Antwort. Viele mit Halbwissen ausgestattete Leute teilen gerne ihre Weisheiten. Derart gesammelte Informationen besitzen keinen automatischen Nutzwert für Ihren Fall. Ich werde das mit Ihnen abklopfen. Mancher wundert sich, was machbar ist, was er nie gedacht haben würde.
Beispiele:
Prüfung
Einmal kam ein junger Mann in mein Büro. Er hatte eine Prüfung im Studiengang Humanmedizin endgültig nicht bestanden. Er war darüber sehr traurig und wollte sich beraten lassen, um vielleicht einen Studienplatz in Zahnmedizin einzuklagen. Ich war weniger an der (honorarträchtigen) Studienplatzklage interessiert, denn erkennbar war „Zahnarzt“ nur ein Behelfsziel. Ich habe mit ihm lieber über die (von ihm bis dahin nicht mitgedachte) Möglichkeit einer Prüfungsanfechtung für die nicht bestandene Prüfung gesprochen. Das war dann auch der Auftrag, mit dem wir anschließend Erfolg hatten. Heute ist er Arzt.
Hochschule
Bei mir meldete sich ein junger Mann. Er hatte eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Das für sich war „nicht so schlimm“, denn er hatte sich nun entschieden, die Hochschule und den Studiengang zu wechseln. Das Nichtbestehen der Prüfung wollte er (gleichwohl) angreifen, weil der neue Studiengang mit dem bisherigen Studiengang inhaltlich verwandt war (angeblich sein sollte; auch über so etwas kann man streiten) und „man“ ihm „gesagt hat“, dass er wegen dieser inhaltlichen Verwandtheit der Studiengänge mit dem nicht bestanden Modul nicht den Studiengang wechseln dürfe. Unfug. Das Immatrikulationshindernis bestand in dem Fall ausschließlich für den identischen Studiengang. Das Nichtbestehen spielte also für das neue Studium und seinen möglichen Erfolg keine Rolle. Der junge Mann wollte etwas, was er nicht brauchte. Er brauchte keinen Anwalt, und er brauchte mich nicht. Also kein Mandat und dafür solide beraten.
Schule
Ich erhielt einen Anruf von einem (offenbar ziemlich reichen) Herrn aus Norddeutschland. Sein Sohn hatte zwei Jahre zuvor die Abiturprüfung nicht bestanden. An der Sache saß ein Kollege, und das ging anscheinend alles viel zu langsam. Der Anrufer wollte den Anwalt wechseln. Meine Frage: Was macht der Sohn denn im Moment? Antwort: Er studiert an der Fachhochschule. (In den meisten Bundesländern vermittelt der Abschluss der Jahrgangsstufe vor dem Abiturjahr den schulischen Teil der Fachhochschulreife.) „Gut. Ist Ihnen bekannt, dass das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium abiturersetzende Wirkung hat und Ihr Sohn deshalb die (vermutlich ohnehin wenig aussichtsreiche) Anfechtung der Abiturprüfung nicht benötigen wird?“ „Oh. Nein. Das hat mir keiner gesagt.“ Das Telefonat war dann schnell beendet. Das Interesse an der Abitur-Prüfungsanfechtung war entfallen. Ohne Weiteres hätte ich von dem Mann den Auftrag zur Übernahme des Mandats erhalten können. Sollte ich eine wichtige Information vorenthalten, um für viel Geld etwas Nutzloses zu verkaufen? Nein, danke.
Wie gelingt Erfolg?
Häufig ist der Mandant fokussiert auf einen bestimmten Weg, einen bestimmten Hebel, einen bestimmten Ansatz, über welchen der Erfolg herbeizuführen sein sollte. Ich denke meine Mandate vom Ziel her, und wenn der Weg dorthin ein anderer ist, als er initial zur Diskussion steht, soll mir das recht sein und sollte das dem Mandanten nicht weniger recht und billig sein. Wenn Sie mich beauftragen, ist nicht der Weg das Ziel. Das Ziel ist das Ziel.
Beispiele:
Prüfung
Häufig steht am Anfang eines Mandatsgesprächs im Prüfungsrecht der „krankheitsbedingte Rücktritt“ von einer nicht bestanden Prüfung. Nicht weniger häufig lautet das Anliegen des Mandanten, Unterstützung bei der Formulierung eines „Härtefallantrags“ erhalten zu wollen. Weder das eine noch das andere hat im Normalfall ersthafte Aussichten auf Erfolg. Hundertmal und mehr habe ich solche Gespräche geführt. Immer und immer wieder liegt die Lösung an anderer Stelle: Der erfolgreiche Angriff gegen das Nichtbestehen der Prüfung aufgrund formeller Fehler im Prüfungsverfahren führt zur Prüfungswiederholung.
Hochschule
Eine Kollegin rief mich vor einigen Jahren an: Die Universität hatte ein Verfahren zur Entziehung ihres Doktorgrads eingeleitet, weil die Dissertationsschrift plagiierte Textstellen enthalte. Es folgten ausführliche Schilderungen, wie und weshalb der Rechner abgestürzt war und wie bei der Rekonstruktion des Textes unabsichtlich die Zitate ohne Zitation in die Arbeit Eingang gefunden haben konnten. Man kann solche Diskussionen führen; zumeist hat doch der Täuschungsvorwurf Bestand. Aufgehoben wurde die Entscheidung der Universität am Ende, weil die Kommission zur Vorentscheidung über die Gradentziehung um einen Professor überbesetzt war.
Schule
Einmal hatte ich einen Anruf von einer verzweifelten Mutter, die die Anmeldefrist für den Schulplatz am Gymnasium um einen Tag verpasst hatte, was zur Ablehnung führte. Die Diskussion der Eltern mit dem Schulleiter zirkulierte hin und her um die Frage des „Verschuldens“ für das Versäumnis. Alles Makulatur, am Ende: Die Fristenregelung als solche war rechtlich fehlerhaft und unwirksam. Die Tochter musste an der Wunschschule aufgenommen werden.
Erfolg braucht Ziele
Ich möchte mit Ihnen in der Gemengelage aus tatsächlichen Gegebenheiten, rechtlichen Zwängen, realistischen Möglichkeiten und geäußerten und verborgenen Anliegen und Wünschen das beste und zugleich erreichbare Ziel (sowie zusätzlich, bei Bedarf und zur Sicherheit, „zweit- und drittbeste“ Ziele) ausfindig machen. Auf dieser Basis werden wir eine Blaupause für Ihr Mandat entwickeln. Dann wissen wir, was wir erreichen können und wollen und wie wir es angehen.
Erfolgswahrscheinlichkeit
Die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Mandat Erfolg haben wird, gehört zum „üblichen Programm“, bevor ein Auftrag erteilt wird. Eine belastbare Antwort ist in vielen Fällen unmöglich. Jura ist nicht exakt. Schon die Rechtslage ist häufig nicht eindeutig. Fast alles hat zudem fast immer etwas mit den handelnden Personen zu tun: Behördenmitarbeiter; eventueller Gegenanwalt; Richter; Mandant; Anwalt des Mandanten. Ist der Behördenmitarbeiter neutral bis wohlwollend, oder ist er vielleicht aufgrund bisheriger Verläufe vergrätzt? Sitzt dort jemand, mit dem man reden kann, den man vielleicht kennt, mit dem man gar im freundlichen Verhältnis steht? Bei einem Rechtsstreit kann auch durchaus eine Rolle spielen, welches das örtlich zuständige Gericht ist. Solche Zuständigkeit lässt sich mitunter vorsorgend herstellen.
Ich versuche, die Frage nach der Erfolgswahrscheinlichkeit vernünftig, verständig und verständlich zu beantworten, gerne auch eine Tendenz zu vermuten und diese Vermutung zu begründen. Mehr wird selten gehen. Gerne mache ich ein Versprechen, und vielleicht hilft das: Ich nehme kein Mandat an, wenn ich vermuten muss, dass das Mandat keinen Erfolg haben wird. Nicht für 10.000 EUR, nicht für 100.000 EUR, nicht für 500.000 EUR. Ich mache es nicht: weil ich es nicht machen will, und weil ich es nicht machen muss. Umgekehrt also: Wenn ich das Mandat annehme, halte ich den Erfolg für realisierbar.