Als bundesweit tätige Kanzlei sind wir auf ausgewählte Gebiete des Bildungsrechts spezialisiert. Dies umfasst bspw. die Bereiche Prüfungsrecht, Hochschulrecht, akademisches Berufsrecht, Schulrecht (z.B. Schulplatzklagen) und das Dienstrecht der Bediensteten an Bildungseinrichtungen.
Zur freundlichen Beachtung: Aufgrund der Auslastung mit laufenden Mandaten sind wir gehalten, die Annahme neuer Mandate auf besondere Ausnahmefälle zu beschränken. Bestandsmandanten haben Vorrang.
Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH
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