Wir haben eine Ablehnung für den gewünschten Schulplatz erhalten. Wir wollen uns gegen die Ablehnung wehren. Können wir uns nun trotzdem an einer anderen Schule anmelden?
Sie können, und Sie sollten. Für das Kind besteht Schulpflicht. Durch die Anmeldung an einer anderen Schule geht nicht die rechtliche Möglichkeit verloren, gegen die Ablehnung an der Wunschschule vorzugehen.
By Alexander Buckpesch|2025-04-24T10:52:40+02:0026. Februar 2025|Schulplatzklage, Schulrecht|Kommentare deaktiviert für Wir haben eine Ablehnung für den gewünschten Schulplatz erhalten. Wir wollen uns gegen die Ablehnung wehren. Können wir uns nun trotzdem an einer anderen Schule anmelden?