Verwaltungsrecht dauert lange. Der „übliche Ablauf“ einer Prüfungsanfechtung ist: Widerspruch; Akteneinsicht; Widerspruchsbegründung mit Anforderung ergänzender Unterlagen/Informationen; Antwort der Behörde; ergänzende Widerspruchsbegründung; Widerspruchsbescheid; Klage; mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht; Urteil. Es kann schon mal ausnahmsweise ein Verfahren innerhalb ein paar Wochen erfolgreich abgeschlossen werden. Das wird namentlich möglich sein, wenn Verfahrensfehler einigermaßen offenkundig sind und deshalb die Prüfungseinrichtung von sich aus abhilft. Wenn es ins Klageverfahren gehen muss (und das ist der Regelfall), dauert es mindestens ein Jahr. Ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit kann in der ersten Instanz durchaus auch zwei oder drei Jahre dauern. Wenn die Sache dringlich ist (dies ist sie gemeinhin in Fällen letztmaligen Nichtbestehens), kann parallel ein Eilverfahren bei Gericht anhängig gemacht werden. Das dauert weniger lange als ein Klageverfahren, und immer noch kann es Monate dauern. Studenten sollten im Prüfungsrecht mit dem Verlust von wenigstens einem Semester rechnen. Auch der Verlust von zwei Semestern ist nicht ungewöhnlich. Solcher Zeitverlust lässt sich vermeiden oder wenigstens reduzieren, wenn in der Zwischenzeit unbeschadet des endgültigen Nichtbestehens das Studium fortgeführt werden kann. Das wird sich oftmals verwirklichen lassen.