Ich schlage vor, mit der förmlichen Vertretung durch mich abzuwarten, bis der abschließende Bescheid vorliegt, der dann – bei negativem Ergebnis, welches wir im Idealfall vermeiden wollen – vor Gericht angegriffen werden kann. Die Begleitung im Hintergrund, welche ich Ihnen nahelege, (1) ist in der Regel besser für das behördliche Wohlwollen und (2) ermöglicht die unauffällige Weichenstellung in Richtung einer Erhöhung der Fehlerträchtigkeit. (1) In der Regel sind Gradenziehungsentscheidungen Ermessensentscheidungen. Hier spielt seine Karten schlauer aus, wer nicht gleich „auf den Putz haut“, sondern besser zunächst „kleine Brötchen bäckt“. Am Anfang eines Plagiatsfalls steht häufig eine schadwillige Denunziation von dritter Seite. An den Hochschulen gibt es nicht nur Sympathie für die sozial entrückte Zerstörungsfreude, die sich in solchen Anwürfen Ausdruck verschaffen mag. Nicht alle Entscheidungsträger nehmen die ihnen zugedachte Rolle als Erfüllungsgehilfe für derartige Projekte mit Begeisterung an. Ich helfe Ihnen, Formulierungen zu finden, die diesen Aspekt in gebotener Freundlichkeit möglichst parteinehmend akzentuieren. (2) Gradentziehungsverfahren sind häufig mehrstufig angelegt. Regelmäßig spielen Gremienentscheidungen eine zentrale Rolle. In der inhärenten Komplexität des Verfahrens liegt eine zentrale Angriffsfläche. Wenn die anwaltliche Begleitung frühzeitig erkennbar gemacht wird, führt dies zu erhöhter Verfahrenssensibilität aufseiten der Universität. Damit sinkt die Fehlerwahrscheinlichkeit.