Bitte fokussieren Sie sich nicht auf dieses Thema. Die rechtlichen Anforderungen sind sehr hoch, um im Nachhinein wegen Prüfungsunfähigkeit von einer nicht bestandenen Prüfung zurücktreten zu können. Wer in Kenntnis seiner Erkrankung an der Prüfung teilnimmt, geht ein bewusstes Risiko ein. Bei Nichtbestehen kann er sich deshalb nicht auf die Krankheit berufen. Wenig vergnüglich finde ich die Frage, wie man eine Geschichte so ausgestaltet, dass sie im Nachhinein als „unerkannte Prüfungsunfähigkeit“ durchgeht. Es ist nahezu unmöglich, auf diesem Weg eine Wiederholung zu erlangen. Unterstützung durch mich ist hier keine solide Option, denn ich werde kein Vorbringen mittragen, von dem ich weiß, dass es gelogen ist. Das ist einer der Gründe, warum ich mich auf Verwaltungsrecht kapriziere und von Zivilrecht nach Möglichkeit meine Finger lasse. Die gute Nachricht: Man muss sich keine Geschichten ausdenken, um gegen das Nichtbestehen einer Prüfung vorzugehen. Es ist deutlich einfacher, bei der Wahrheit zu bleiben und über die Suche nach Formfehlern die Wiederholung der Prüfung zu erlangen.