„Schulplatzklage-Saison“ erfolgreich abgeschlossen
Kurz vor Unterrichtsbeginn in Nordrhein-Westfalen habe ich in dieser Woche mein letztes noch beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängiges Verfahren erfolgreich abschließen können. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Eilantrag auf Aufnahme an der Gesamtschule in erster Instanz abgelehnt. In der Beschwerde hat dann die Schule abgeholfen und das Kind zum Besuch der Wunschschule zugelassen. Grund für die Abhilfe war, dass im Laufe des Verfahrens ein Schulplatz eines aufgenommenen Kindes an der Schule durch Wegzug freigeworden ist. Die Schulleiterin hatte daraufhin die Eltern eines Kindes (ebenfalls mein Mandant) angerufen und mitgeteilt, dass das Kind „nachgerückt“ ist und somit aufgenommen wird. Das andere Kind (aus dem oben genannten noch anhängigen Verfahren) war dabei übergangen worden. Aufgrund der rechtswidrigen Anwendung des „Windhund-Prinzips“ hat dann die Schule nach gerichtlichem Hinweis das andere Kind auch noch zugelassen.
Damit habe ich auch in diesem Jahr alle Schulplatz-Verfahren in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgeschlossen.