Rechtsanwalt Prof. Dr. Birnbaum als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren für das neue HG NRW bestellt.
05.03.2019 -
Schulrecht
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum wurde mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 7 20.2.2019 zum Sachverständigen für die Bearbeitung des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes berufen. Die Anhörung findet statt am 3.4.2019. Das neue Gesetz soll zahlreiche Änderungen bringen, sowohl im Hochschulorganisationsrecht als auch im Hochschulprüfungsrecht und im Recht der privaten Hochschulen. Rechtspolitisch besonders umstritten ist die in Rede stehende Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts für Fachhochschulen. Die Ausarbeitung Herrn Prof. Birnbaums zum Anhörungsverfahren finden Sie hier…