Humboldt-Gymnasium Köln unterliegt im Schulplatz-Streit
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 19.6.2020 in einem von mir geführten Verfahren entschieden, dass das Auswahlverfahren für neu in die Klasse 5 aufzunehmende Schüler zum Schuljahr 2020/2021 rechtswidrig ist. Die Schule hat eine Reihe von Fehlern gemacht: rechtswidrige Bevorzugung eines gemeindefremden Schülers; rechtswidrige Bevorzugung von Härtefällen; rechtswidrige Gestaltung des Losverfahrens. Besonders beachtlich an der Entscheidung ist, dass die bisher in der Rechtsprechung sehr großzügige Handhabung von „Härtefall“-Aufnahmen hier Beschränkungen erfährt, die auch in Zukunft zu beachten sein dürften. Das Gericht äußert sich nicht (weil es darauf nicht mehr ankam) zur möglicherweise rechtswidrigen Bevorzugung von Kindern für den „Musikzweig“ der Schule. Da mehrere Kinder gegen die Schulablehnung vorgegangen sind und sich die Ablehnungsentscheidungen auf Basis der Gerichtsentscheidung nicht mehr rechtssicher halten ließen, wurde nun an der Schule ein zusätzlicher (sechster) Klassenzug eingerichtet. Die Entscheidung im Volltext findet sich hier: 20200619_VGKöln.