Der Run auf die Schulplätze
20.03.2019 -
Schulrecht
Aktuell erhalten viele Eltern die enttäuschende Mitteilung, dass der Schulplatz an der Wunschschule, sei es an der Gesamtschule, am Gymnasium, an der Grundschule, nicht erlangt werden kann. In vielen Fällen steht dahinter eine fehlerhafte Berechnung der Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, häufig wird, in vielen Fällen aus Unwissenheit der Schulleiter, eine zu geringe Anzahl an Schulplätzen in Ansatz gebracht. Rechtsanwalt Prof. Birnbaum hat hierzu im Jahr 2018 eine Grundsatzentscheidung des zuständigen Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster herbeigeführt. Die Entscheidung finden Sie hier…