Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 25.11.2021 einen erstinstanzlichen Beschluss des VG Düsseldorf abgeändert und im Eilverfahren der Behörde aufgegeben, die Antragstellerin zur erneuten Wiederholung des Dritten Abschnitts zuzulassen. Die Entscheidung ist unter drei Gesichtspunkten von Interesse: (1) Ein wiederkehrendes Thema ist der Fristablauf für die Widerspruchseinlegung bei nicht bestandenen Staatsprüfungen. Hier werden in der Regel auch im Erst- und Zweitversuch Nichtbestehensbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung versandt. Nach einem Monat ist dann die Widerspruchsfrist abgelaufen, und das Nichtbestehen kann nicht mehr angegriffen werden. ABER: Häufig erhält der Prüfling unmittelbar nach der mündlichen Prüfung vom Vorsitzenden die Nachricht, dass er nicht…
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