In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Absolventen heilberuflicher Studiengänge (Medizin; Zahnmedizin; Pharmazie) im Ausland verstärkte Schwierigkeiten mit der Ausübung ihres Berufs in Deutschland haben. Dazu ein paar Hinweise: Die einschlägigen heilberuflichen Gesetze, das sind für Ärzte die Bundesärzteordnung (BÄO), für Zahnärzte das Zahnheilkundegesetz (ZHG) und für Pharmazeuten die Bundes-Apothekerordnung (BAO), regeln, unter welchen Voraussetzungen die Approbation erteilt wird. Die Gesetze sind allesamt kompliziert formuliert. Die regelmäßigen Voraussetzungen sind: Keine relevanten Vorstrafen, gesundheitliche Eignung, erfolgreich abgeschlossenes Studium und hinreichende Kenntnis der deutschen Sprache. Die Schwierigkeit liegt regelmäßig beim Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Studiums. Wer im EU-Ausland studiert hat,…
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