Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum wurde 1969 in Duala (Kamerun) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Freiburg bis 1995, absolvierte anschließend bis 1997 das juristische Referendariat in Dresden. Von 1995 bis 2000 war Rechtsanwalt Prof. Dr. Birnbaum als wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftlicher Assistent an der Technischen Universität Dresden tätig, wo er Anfang 2000 promoviert wurde.
1998 folgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, seit 2002 ist Herr Professor Birnbaum Fachanwalt, seit 2005 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Im Bereich des Schul- und Hochschulrechts ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Birnbaum durch zahlreiche wissenschaftliche Fachveröffentlichungen, u.a. als Autor der Bücher „Schulrecht Nordrhein-Westfalen“ (Boorberg-Verlag) und „Mein Recht bei Prüfungen“ (Verlag C.H. Beck) ausgewiesen. Herr Professor Birnbaum kommentiert die Vorschriften zum Studien- und Prüfungsrecht sowie zu den privaten Bildungseinrichtungen im nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz im Beck’schen Online-Kommentar. Er ist anerkannter Spezialist in den Bereichen Schulrecht und Hochschulrecht und einer der führenden Anwälte in diesen Bereichen in Deutschland.